Kommunale Verpackungssteuern schaffen saubere und lebenswerte Städte.

14,6 Milliarden – so viele Einwegverpackungen wurden in Deutschland allein im Jahr 2023 im To-Go-Bereich verbraucht.

Die energie- und rohstoffintensive Herstellung, der Transport sowie die Entsorgung dieser Einwegverpackungen verursachen erhebliche Emissionen und verschwenden wertvolle Ressourcen.

Während kreislauffähige Mehrwegverpackungen immer wieder benutzt werden können, landen Einwegverpackungen nach kurzer Nutzung im Müll und führen zu Abfallbergen in unseren Innenstädten. Die steigenden Kosten für die Entsorgung werden größtenteils von uns allen getragen – egal, ob wir Einweg nutzen oder nicht. Maßnahmen wie häufigere Leerungen oder mehr Mülleimer bekämpfen nur Symptome, nicht die Ursachen.

Entscheidend ist daher, dass die Kosten für die Einwegnutzung gerecht verteilt werden. Kommunale Verpackungssteuern schaffen dafür einen wirksamen Anreiz:

Sie fördern Mehrweg verursachergerecht, setzen neue Standards für einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen und entlasten kommunale Haushalte. 

Wer wir sind

 Wir wollen:

  • Kommunale Verpackungssteuern sollten als starkes Instrument für Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft, Klima- und Ressourcenschutz genutzt werden, um einen klaren Anreiz zur flächendeckenden Mehrwegnutzung zu schaffen. 

     

    Bisherige Maßnahmen, wie Informationskampagnen oder die seit 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht, konnten die Masse an Einwegverpackungen im öffentlichen Raum nicht eindämmen. Zwar ist der Mehrweganteil von 2022 auf 2023 gestiegen, allerdings nur von 0,7 % auf 1,6 %, wo er dann stagnierte. Der Anstieg der Gesamtmenge verbrauchter Einwegverpackungen stieg in diesem Zeitraum hingegen weiter an – von 13,6 Mrd. auf 14,6 Mrd. Stück. Neben Ausnahmen und mangelnder Umsetzung fehlt der Mehrwegangebotspflicht und freiwilligen Maßnahmen vor allem ein finanzieller Anreiz für Gastronom:innen und Kund:innen, statt Einweg bereits vorhandene Mehrweglösungen zu nutzen.  

    Kommunale Verpackungssteuern setzen genau hier an: Wenn Speisen und Getränke für den Verzehr vor Ort oder unterwegs in Einwegverpackungen statt kreislauffähigen Mehrwegverpackungen verkauft werden, fällt unabhängig vom Material der Verpackung eine Steuer an. Die Steuersätze der bisher verabschiedeten Satzungen in Tübingen, Konstanz und Freiburg betragen 0,50 € für Einwegverpackungen und -geschirr und 0,20 € für Einwegbesteck(-sets) sowie andere Hilfsmittel. Erfahrungen aus Tübingen und Konstanz zeigen, dass dieser finanzielle Anreiz das Müllaufkommen reduziert und die Nutzung von Mehrweg fördert.  

  • Die zusätzlichen Mittel des Haushaltes sollten in Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur investiert werden.

    Kommunale Verpackungssteuern sind kein Verbot von Einwegverpackungen und führen auch nicht automatisch zu einer finanziellen Belastung. Denn die Steuer muss verursachergerecht nur von denjenigen gezahlt werden, die trotz vorhandener Mehrwegsysteme weiterhin Einwegverpackungen nutzen und somit zu dem Einwegmüllaufkommen in den Innenstädten beitragen. Das ist fair, denn bisher kommt zum Großteil die Allgemeinheit für die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgekosten der wachsenden Einwegnutzung auf.  

    Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt und sollten in Maßnahmen investiert werden, die der Allgemeinheit zugutekommen. Um Abfall erfolgreich zu vermeiden und eine Verpackungswende zu flächendeckender Mehrwegnutzung zu etablieren, sollten die Mittel in die Finanzierung von Mehrwegförderung und Mehrweginfrastruktur fließen.  

  • Die verfassungsrechtlich bekräftigte kommunale Selbstverwaltung muss geachtet werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Verpackungssteuer sollte von Städten und Gemeinden und nicht von der Landesebene getroffen werden.

    Im Prozess einer Franchisenehmerin von McDonald’s gegen die Tübinger Verpackungssteuer hat das Bundesverfassungsgericht mit dem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss die kommunale Selbstverwaltung bekräftigt. Die Tübinger Verpackungssteuer wurde für rechtmäßig erklärt und somit klargestellt, dass Kommunen Verpackungssteuern einführen dürfen.  

    In fünf Bundesländern müssen allerdings Ministerien ihre Zustimmung zu der Einführung einer neuen Steuer geben – in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.  

    Wir fordern die entsprechenden Ministerien daher dazu auf, die Entscheidungshoheit der Kommunen über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu gewährleisten und sie nicht auf Landesebene zu untergraben.  

Positionspapier zu kommunalen Verpackungssteuern

Unsere Einordnungen zu kommunalen Verpackungssteuern im aktuellen politischen Kontext:

Zum Positionspapier
@Kathrin Tschirner WWF

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